01ESIM / RECHTLICHES
Erstattungsrichtlinie
Zuletzt aktualisiert 4. September 2026
Jede Erstattungsanfrage wird manuell geprüft. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Inhabers für den Einzelfall erfolgt keine Auszahlung.
1. Prüfung und Genehmigung des Inhabers
Die bestätigte Nichtbereitstellung hilft, den möglicherweise erstattungsfähigen Betrag einer Position zu bestimmen. Sie ist aber noch keine Erstattungsgenehmigung. Jede Anfrage – auch bei Zahlungsproblemen oder einer Stornierung durch den Anbieter – muss der Website-Inhaber vor der Auszahlung manuell prüfen und ausdrücklich genehmigen. Andere bereits bereitgestellte Positionen derselben Bestellung bleiben gültig.
2. Ausgegebene Profile
Nach erfolgreicher Ausgabe von QR und manuellen Aktivierungsdaten wird jede Anfrage manuell geprüft. Installationsprobleme, inkompatible oder gesperrte Geräte, gelöschte Profile oder Nutzung außerhalb der Abdeckung begründen keinen automatischen Anspruch.
3. Wallet-Adresse
Eine Erstattung benötigt eine Wallet-Adresse für das ursprüngliche Asset und Netzwerk. Eine inkompatible Adresse kann Gelder unwiederbringlich machen. Soweit zulässig, können Gebühren des Zahlungsdienstleisters und des Netzwerks anfallen.
4. Sonderfälle bei Zahlungen
Zahlungen mit einem falschen Betrag werden manuell geprüft und lösen keine eSIM-Bereitstellung aus. Als paid_over akzeptierte Mehrbeträge gelten als Trinkgeld und werden nicht erstattet. Bei einer AML-Sperre wird die Bereitstellung gestoppt und ein Erstattungsfall eröffnet. Ob das Geld zurückgezahlt werden kann, hängt von den Möglichkeiten des Zahlungsdienstleisters ab.
5. Rechtliche Prüfung ausstehend
Dieser Entwurf einer Betriebsrichtlinie wartet auf rechtliche Prüfung. Das Genehmigungsverfahren setzt geltende gesetzliche Rechte nicht außer Kraft.